Lex Netflix
Eine Änderung des Filmgesetzes steht an, die sogenannte Lex Netflix. Sie verlangt, dass Streaming-Dienste 4% ihrer Verdienste in der Schweiz in die hiesige Filmindustrie zurückfliessen lässt. An sich ein fast unumstrittener Entscheid, und doch gibt es einige interessante Diskussionspunkte. Unter anderem, ob Ähnliches auch in der Musik möglich wäre.